Im Unternehmenskontext wird zwischen physischen Risiken, d. h. Risiken, die sich aus Klimagefahren ergeben, wie z. B. Schäden an Gebäuden durch Starkregen, und transitorischen Klimarisiken unterschieden. Transitorische Risiken ergeben sich aus der Klimapolitik und der schrittweisen Dekarbonisierung der Wirtschaft. Ein Beispiel für transitorische Risiken sind höhere Kosten infolge der Verschärfung des Emissionshandels.
Die durch die Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD) und die EU-Taxonomie eingeführten Berichtspflichten bedeuten, dass viele in der EU ansässige Unternehmen ihre physischen Klimarisiken angehen und systematisch verwalten müssen.
Das Umweltbundesamt hat im August 2023 einen Bericht über das Thema „physische Klimarisiken managen“ veröffentlicht, in dem beschrieben wird, wie sich Unternehmen auf Klimarisiken wie extreme Wetterereignisse, Dürren oder den Anstieg des Meeresspiegels
einstellen können.
Wir fassen für Sie die zentralen Punkte des Berichts zusammen und verschaffen Ihnen somit einen Überblick über die Frage, wie Sie und ihr Unternehmen sich bestmöglich auf Klimarisiken vorbereiten können.
Je nach geografischem Standort müssen sich Unternehmen auf unterschiedliche klimabedingte Veränderungen einstellen. So wird laut Klimaszenarien an den Küsten Deutschlands mit einer Zunahme von Starkregenereignissen gerechnet, während in den trockensten Regionen Ostdeutschlands mit einer Zunahme von Starkregen und Hitze zu rechnen ist. Extreme Wetterereignisse sind vor allem im Osten und Südwesten Deutschlands zu erwarten, weshalb diese Regionen auch als "klimatische Hotspots" bezeichnet werden. Es ist wichtig, bei der Identifizierung von Risiken die Lage der Standorte zu berücksichtigen und Pläne für jeden Standort zu erstellen.
Dieser Prozess kann dazu beitragen, Standorte und Systeme zu identifizieren, die gegenwärtig und in Zukunft Gefährdungen durch Klimagefahren für das Unternehmen bedeuten, sowie das Ausmaß zu erkennen, in dem jede dieser Gefahren in einem Worst- Case-Klimaszenario negative Auswirkungen auf den jeweiligen Standort haben könnte.
Das Umweltbundesamt skizziert sechs Schritte, die Unternehmen bei der Erstellung eines solchen Berichts befolgen sollten.
Die grundlegenden Schritte, die ein Unternehmen zur Durchführung einer Klimarisikoanalyseunternehmen kann, sind die folgenden:
1. Bestimmung der zu untersuchenden Objekte
2. Bestimmung der Systemelemente
3. Bestimmung des Zeithorizonts
4./5. Ermittlung von potenziell relevanten Klimagefahren und Zusammenstellung von
Informationen über Klimagefahren
6. Identifizierung und Bewertung der physischen Klimarisiken
Eine detaillierte Beschreibung der Erstellung einer Klimarisiko- und Vulnerabilitätsanalyse finden Sie auf der
Website des Umweltbundesamtes.
Wenn Ihre Klimarisikoanalyse Elemente des Unternehmens identifiziert, die erheblichen physischen Klimarisiken ausgesetzt sind, müssen technische und organisatorische Gegenmaßnahmen ergriffen werden. Die EU-Taxonomie verlangt zum Beispiel die Festlegung von Anpassungsmaßnahmen, um die wichtigsten physischen Klimarisiken deutlich zu reduzieren. Dabei ist zu beachten, dass der Anpassungsplan die Klimaresilienz anderer Akteure und Ökosysteme nicht beeinträchtigen darf und sich nicht negativ auf den
Klimaschutz auswirken darf.
Der Vorstand und der Aufsichtsrat bzw. die Geschäftsführung müssen die Klimarisiken des Unternehmens angemessen überwachen. Dies kann dadurch geschehen, dass das Thema regelmäßig als Punkt auf der Risikomanagement-Agenda behandelt wird. Auch unterhalb der Führungsebene müssen die Verantwortlichkeiten explizit festgelegt werden. Standort- und Klimarisikoanalysen müssen regelmäßig überprüft werden, und klimabezogene Risiken müssen ab diesem Jahr auch extern gemäß der CSRD berichtet werden.
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